Ratgeber

Art. 50 AI Act: Welche Bußgelder bei fehlender KI-Kennzeichnung drohen

Kurzantwort: Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act können nach Art. 99 Abs. 4 mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden. Die Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 anwendbar — betroffen sind Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes und Emotionserkennung.

Wer ist betroffen?

Der Bußgeldrahmen des Art. 99 Abs. 4 trifft diejenigen, die eine der Pflichten aus Art. 50 verletzen — je nach Absatz sind das Anbieter (die ein KI-System auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen) oder Betreiber (die ein KI-System einsetzen). Ein mittelständisches Unternehmen mit einem ungekennzeichneten Website-Chatbot fällt genauso in den Anwendungsbereich wie ein Konzern, der Deepfake-Videos ohne Offenlegung veröffentlicht.

Welche Pflichten sind sanktionsbewehrt?

Die vier Transparenzpflichten des Art. 50 im Überblick:

Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act
AbsatzAdressatPflicht
Abs. 1 Anbieter Nutzer informieren, dass sie mit einer KI interagieren (Chatbots, Voicebots, KI-Assistenten) — außer es ist für eine informierte, aufmerksame Person offensichtlich.
Abs. 2 Anbieter Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt/manipuliert kennzeichnen (Metadaten/Wasserzeichen, z. B. C2PA).
Abs. 3 Betreiber Betroffene Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren.
Abs. 4 Betreiber Deepfakes sichtbar offenlegen; KI-Texte zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses offenlegen, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle mit Verantwortung besteht.

Wie hoch ist das Bußgeld genau?

Art. 99 Abs. 4 EU AI Act sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder — bei Unternehmen — bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor. Das ist ein Höchstrahmen: Im Einzelfall bemessen die Behörden die Höhe nach den Umständen. Die Größenordnung zeigt aber, dass die EU die Transparenzpflichten nicht als Formalie versteht — der Rahmen liegt in derselben Liga wie bei anderen gewichtigen Pflichtverstößen des AI Act.

Was reicht NICHT, um ein Bußgeldrisiko auszuschließen?

  • „Wir sind zu klein, uns trifft das nicht." Art. 50 kennt keine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen.
  • Ein versteckter Hinweis in AGB, Impressum oder Fußzeile — die Information muss bei der Interaktion bzw. am Inhalt erkennbar sein.
  • Einmal eingerichtet, nie geprüft: Wenn ein Website-Relaunch den Chatbot-Hinweis entfernt, besteht der Verstoß ab diesem Moment.
  • Abwarten auf Behördenpost: Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 — nicht erst ab der ersten Kontrolle.

Konkretes Umsetzungsbeispiel

Der wirksamste Schutz vor Bußgeldern ist die schlichte Erfüllung der Pflicht. Für den häufigsten Fall — den Website-Chatbot — genügt als Ausgangspunkt ein klarer Hinweis bei der ersten Interaktion:

Mustertext (Chatbot)
Hinweis: Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Ihre Anfragen werden automatisiert durch Künstliche Intelligenz beantwortet.

Selbst-Audit in vier Schritten

  • Inventur: Wo interagiert KI in Ihrem Unternehmen mit Menschen, wo werden KI-Inhalte erzeugt oder veröffentlicht? (Website-Chat, Hotline, Marketing-Bilder, Blog, Videos, Analyse-Tools)
  • Rollen klären: Sind Sie je Fall Anbieter, Betreiber oder beides?
  • Abgleich: Erfüllt jeder Fall die passende Pflicht aus der Tabelle oben — klar, erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion/Exposition, barrierefrei?
  • Dauerhaftigkeit sichern: Kennzeichnungen in Checklisten für Relaunches und neue Tools aufnehmen, damit sie nicht stillschweigend verschwinden.

Häufige Fehler

  • Nur eine der vier Pflichten wird umgesetzt — z. B. der Chatbot gekennzeichnet, aber die veröffentlichten KI-Bilder vergessen.
  • Zuständigkeiten sind ungeklärt: Marketing veröffentlicht KI-Inhalte, IT betreibt den Chatbot, niemand fühlt sich für die Kennzeichnung insgesamt verantwortlich.
  • Die Rollenfrage (Anbieter oder Betreiber?) wird nie geprüft — dabei entscheidet sie, welche Pflichten Ihr Unternehmen konkret treffen.

So gehen Sie vor

Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo in Ihrem Unternehmen KI mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt, und arbeiten Sie die Fälle einzeln ab — für Chatbots hilft der Ratgeber Chatbot kennzeichnen, für täuschend echte Medieninhalte die Deepfake-Kennzeichnung.

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