Hinweistexte auf Deutsch, Englisch und Französisch
Der Generator ist kostenlos. Pro ergänzt für einmalig 29 Euro englische und französische Vorlagen plus White-Label-Export für Ihr eigenes Branding.
Art. 50 EU AI Act schreibt keine bestimmte Sprache vor. Er verlangt aber, dass die Information klar und erkennbar erfolgt — und das setzt voraus, dass die Zielgruppe sie versteht. Die praktikable Faustregel lautet deshalb: Der KI-Hinweis erscheint in der Sprache der jeweiligen Website- oder App-Version.
Diese Faustregel deckt sich mit dem Zweck der Transparenzpflichten: Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Ein deutscher Hinweis auf der französischen Länderseite verfehlt dieses Ziel bei einem erheblichen Teil des Publikums. Hinzu kommt: Auch außerhalb des AI Act erwarten Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrecht in vielen Ländern verständliche Verbraucherinformationen. Wer seine Website in mehreren Sprachen betreibt, fährt also am sichersten, wenn jeder Hinweis der Seitensprache folgt.
Art. 50 unterscheidet nicht nach Sprachversionen — die Pflichten gelten für jede Ausspielung Ihres Angebots gleichermaßen. Ein Chatbot muss also auf der englischen Version genauso spätestens bei der ersten Interaktion als KI erkennbar sein wie auf der deutschen; KI-Inhalte sind überall gleich offenzulegen.
Konkret bedeutet das für die drei häufigsten Fälle: Der Chatbot-Hinweis (Abs. 1) muss in jeder Sprachversion vor der ersten Nachricht sichtbar sein. Die Deepfake- und KI-Text-Offenlegung (Abs. 4) hängt am Inhalt: Wird dasselbe KI-Bild auf allen Länderseiten verwendet, braucht jede Seite die sichtbare Offenlegung in ihrer Sprache. Die maschinenlesbare Kennzeichnung (Abs. 2) ist dagegen sprachneutral — Metadaten und Wasserzeichen funktionieren unabhängig von der Anzeigesprache. Welche dieser Pflichten Sie überhaupt treffen, klärt der Überblick auf der Startseite und — bei der Frage, ob Ihr System mehr als transparenzpflichtig ist — der Ratgeber Hochrisiko-KI oder Transparenzpflicht.
Für Englisch haben sich kurze, aktive Formulierungen etabliert, die nah an der englischen Sprachfassung des AI Act bleiben („artificially generated“). Drei Vorlagen für die häufigsten Fälle:
You are chatting with an AI assistant, not a human. For personal assistance, please contact our team.
This image was artificially generated using AI.
This text was generated with the help of AI and reviewed by our editorial team.
Achten Sie darauf, „AI-generated“ nicht abzuschwächen: Formulierungen wie „digitally enhanced“ verschleiern eher, als dass sie offenlegen. Kurz, konkret und sichtbar schlägt lang und versteckt.
Auf Französisch bietet sich der Anschluss an die amtliche Sprachfassung an („généré par une IA“). Beachten Sie: Der EU AI Act gilt in Frankreich und Belgien — die Schweiz ist kein EU-Mitglied, dort gilt er nur mittelbar, etwa wenn Sie sich an EU-Nutzer richten. Drei Vorlagen:
Vous discutez avec un assistant IA, et non avec un humain. Pour une assistance personnelle, contactez notre équipe.
Cette image a été générée par une intelligence artificielle.
Ce texte a été généré avec l'aide d'une IA et relu par notre équipe éditoriale.
Für die Schweiz gilt zusätzlich: Prüfen Sie das schweizerische Recht gesondert — dieser Ratgeber behandelt nur die EU-Perspektive. Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet die Offenlegung ohnehin einheitlich in allen Sprachversionen.
Der häufigste Fehler auf mehrsprachigen Websites ist Drift: Der deutsche Hinweis wird aktualisiert, die englische und die französische Version bleiben veraltet. Dagegen helfen eine zentrale Quelle für alle Hinweistexte, feste IDs je Hinweis und ein kurzer Review-Schritt bei jeder Änderung.
Ein bewährter Mini-Prozess:
Vergessen Sie dabei die Kanäle außerhalb der Website nicht: Auch Social-Media-Posts in mehreren Sprachen brauchen konsistente Kennzeichnungen — Formulierungshilfen dazu im Ratgeber KI-Posts auf Social Media kennzeichnen.
Der kostenlose Generator erstellt Ihnen deutsche Hinweistexte für Chatbot, KI-Bilder und KI-Texte — direkt im Browser, ohne Anmeldung. Für internationale Websites gibt es KI-Hinweis Pro: Für einmalig 29 Euro erhalten Sie die Vorlagen zusätzlich auf Englisch und Französisch sowie den White-Label-Export — die Hinweistexte ohne KI-Hinweis-Branding, etwa für Agenturen, die die Texte im eigenen Namen an Kunden ausliefern. Wer seine Transparenz zusätzlich sichtbar machen möchte, kann das kostenlose „KI-transparent“-Badge einbinden.
Der Generator ist kostenlos. Pro ergänzt für einmalig 29 Euro englische und französische Vorlagen plus White-Label-Export für Ihr eigenes Branding.
Ja, das ist die sichere Umsetzung. Art. 50 EU AI Act verlangt eine klare und erkennbare Information spätestens bei der ersten Interaktion bzw. Exposition. Ein Hinweis, den die Nutzer der jeweiligen Sprachversion nicht verstehen, erfüllt diesen Zweck kaum. Wer eine englische oder französische Website betreibt, sollte den Hinweis dort auch auf Englisch bzw. Französisch anzeigen.
Riskant. Art. 50 schreibt zwar keine bestimmte Sprache vor, verlangt aber eine klare, verständliche Information. Richtet sich Ihr Angebot erkennbar an Nutzer in einem bestimmten Land — etwa über eine französische Sprachversion —, spricht viel dafür, den Hinweis in dieser Sprache anzuzeigen. Ein rein englischer Hinweis auf einer sonst französischen Seite wirkt zudem unprofessionell.
Ja. Der EU AI Act ist als Verordnung (EU) 2024/1689 in allen EU-Amtssprachen amtlich veröffentlicht — auch auf Englisch und Französisch. Wer Formulierungen nah am Gesetz möchte, kann die Begriffe direkt aus der jeweiligen Sprachfassung auf EUR-Lex übernehmen, etwa „artificially generated“ bzw. „généré par une IA“.
Ja. Der kostenlose Generator erstellt Hinweistexte auf Deutsch zum Kopieren. Mit KI-Hinweis Pro (29 Euro) erhalten Sie zusätzlich Vorlagen auf Englisch und Französisch sowie den White-Label-Export ohne KI-Hinweis-Branding — etwa für Agenturen, die Hinweistexte für Kunden ausliefern.