Ratgeber

Schulungspflicht nach Art. 4 AI Act: So erfüllen Sie die KI-Kompetenz-Pflicht

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was verlangt Art. 4 AI Act konkret von Unternehmen?

Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere in ihrem Auftrag tätige Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Vorschrift ist bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar.

„KI-Kompetenz“ meint dabei nicht, dass jeder Mitarbeitende neuronale Netze erklären können muss. Gemeint sind die Fähigkeiten und Kenntnisse, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, ihre Chancen und Risiken einzuschätzen und mögliche Schäden zu erkennen. Das Gesetz verlangt ausdrücklich eine Berücksichtigung von technischem Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Personen sowie des Kontexts, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden. Es gibt also keinen starren Lehrplan — sondern eine Pflicht, die Schulung an Ihr Unternehmen und Ihre konkreten KI-Anwendungen anzupassen. Das ist für kleine Unternehmen eine gute Nachricht: Eine passgenaue interne Unterweisung kann genügen, ein teures Zertifikats-Seminar ist nicht vorgeschrieben.

Wer muss geschult werden – alle Mitarbeiter oder nur KI-Nutzer?

Geschult werden müssen die Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind — also alle, die in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Auftrag KI einsetzen. Wer nachweislich gar nicht mit KI arbeitet, muss nicht geschult werden. In der Praxis ist dieser Kreis aber oft größer als gedacht.

Denken Sie über die offensichtlichen Fälle hinaus: Das Marketing-Team, das mit ChatGPT Texte entwirft, ist klar erfasst. Aber auch die Sachbearbeitung, die ein KI-gestütztes OCR-Tool für Rechnungen nutzt, der Vertrieb mit KI-Funktionen im CRM oder die Assistenz, die Meetings per KI transkribieren lässt. Auch Freelancer, Werkstudenten und Minijobber zählen dazu, wenn sie in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Sinnvoll ist deshalb eine kurze Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind im Einsatz, wer nutzt sie, in welchem Kontext? Diese Liste ist zugleich das Fundament für Ihre Schulungsplanung — und hilft nebenbei bei der Einordnung Ihrer KI-Systeme in die Risikoklassen des AI Act.

Welche Inhalte muss eine KI-Schulung abdecken?

Der AI Act schreibt keine Pflichtinhalte vor. Aus dem Zweck der Norm ergibt sich aber ein Kernprogramm: Grundverständnis der eingesetzten KI-Systeme, ihre Grenzen und typischen Fehler, die relevanten Pflichten aus dem AI Act sowie die internen Regeln — etwa welche Daten in welche Tools dürfen und wann gekennzeichnet werden muss.

Ein bewährter Aufbau für eine interne KI-Schulung:

  • Grundlagen: Was können die eingesetzten Tools, was nicht? Halluzinationen, Bias und veraltetes Wissen als typische Fehlerquellen.
  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Welche Daten dürfen in welches Tool — und welche auf keinen Fall (Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse)?
  • Rechtsrahmen: Überblick über den AI Act, insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 — wann müssen Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte gekennzeichnet werden? Grundlagen dazu liefern unsere FAQ zur Kennzeichnungspflicht.
  • Interne Spielregeln: Freigabeprozesse, menschliche Kontrolle der Ergebnisse, Ansprechpartner bei Unsicherheit.
  • Praxisteil: Übungen mit den tatsächlich genutzten Tools — inklusive der Frage, wie ein KI-Hinweis konkret aussieht (zum Beispiel aus dem kostenlosen Hinweistext-Generator).

Reicht eine interne Unterweisung oder braucht es Zertifikate?

Eine interne Unterweisung kann genügen. Art. 4 verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz — nicht ein bestimmtes Format, keinen externen Anbieter und kein Zertifikat. Entscheidend ist, dass die Inhalte zum tatsächlichen KI-Einsatz und zum Vorwissen der Mitarbeitenden passen und dass Sie die Durchführung nachweisen können.

Die Formfrage ist also eine Zweckmäßigkeitsfrage: Für ein zehnköpfiges Team, das Textassistenten und ein KI-Bildtool nutzt, reicht typischerweise eine strukturierte interne Schulung mit Praxisteil und kurzer Lernkontrolle. Externe Seminare oder Zertifikatskurse sind sinnvoll, wenn spezielles Wissen gebraucht wird — etwa wenn Sie ein Hochrisiko-System betreiben oder KI selbst entwickeln. Ein Zertifikat ist dann ein bequemer Nachweis, aber kein Selbstzweck. Wichtiger als das Papier ist die Passung: Eine generische Schulung, die an Ihren tatsächlichen Tools vorbeigeht, erfüllt den Zweck der Norm schlechter als eine kurze, konkrete Unterweisung am echten Arbeitsplatz.

Wie dokumentieren Sie die Schulung revisionssicher?

Dokumentieren Sie mindestens: wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, von wem, mit welchen Materialien — und lassen Sie die Teilnahme bestätigen. So können Sie gegenüber Behörden, Auftraggebern oder im Streitfall belegen, dass Sie Ihrer Pflicht aus Art. 4 nachgekommen sind.

Eine schlanke Dokumentation umfasst:

  • Schulungskonzept (1–2 Seiten): Zielgruppen, Inhalte, Turnus.
  • Teilnahmeliste mit Datum, Namen und Unterschrift bzw. digitaler Bestätigung.
  • Schulungsunterlagen in der jeweils verwendeten Version — mit Versionsdatum, damit spätere Aktualisierungen nachvollziehbar sind.
  • Tool-Inventar: Liste der eingesetzten KI-Systeme, auf die sich die Schulung bezieht.
  • Wiederholungsplan: Wann wird aufgefrischt, wann werden neue Mitarbeitende nachgeschult?

Schulungsplan-Vorlage für kleine und mittlere Unternehmen

So könnte ein pragmatischer Schulungsplan für ein KMU aussehen, das KI-Assistenten im Alltag nutzt, aber keine eigenen KI-Systeme entwickelt:

Beispiel-Schulungsplan für KMU
Baustein Zielgruppe Dauer Turnus
Basis-Unterweisung: KI-Grundlagen, Risiken, interne Regeln Alle KI-Nutzenden 60–90 Min. Einmalig + bei Neueintritt
Vertiefung Kennzeichnung: Art. 50, Hinweistexte, Freigaben Marketing, Kommunikation, Website-Verantwortliche 45 Min. Jährlich
Tool-Einweisung bei neuen KI-Systemen Betroffene Teams 30–60 Min. Bei Einführung
Kurz-Auffrischung: Änderungen bei Tools und Rechtslage Alle KI-Nutzenden 20–30 Min. Jährlich

Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte für den Einstieg, keine gesetzlichen Vorgaben — passen Sie sie an Komplexität und Risiko Ihrer KI-Nutzung an. Wer etwa KI-Inhalte auf Social Media veröffentlicht, sollte den Baustein Kennzeichnung um die Plattform-Regeln ergänzen — Details dazu im Ratgeber KI-Posts auf Social Media kennzeichnen.

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Häufige Fragen zur Schulungspflicht

Gilt die Schulungspflicht auch für Freelancer und Minijobber?

Ja, sofern sie in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Art. 4 AI Act erfasst neben dem eigenen Personal ausdrücklich auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Vertragsform.

Gibt es eine Frist für die erste Schulung?

Art. 4 AI Act ist bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Eine gesonderte Übergangsfrist für Schulungen gibt es nicht — wer KI-Systeme einsetzt, sollte die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden also nicht aufschieben, sondern zeitnah sicherstellen und dokumentieren.

Muss die Schulung wiederholt werden?

Der Gesetzestext nennt keinen festen Wiederholungsturnus. Da Art. 4 aber ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verlangt und sich Tools wie Rechtslage schnell ändern, ist eine regelmäßige Auffrischung — etwa jährlich oder bei Einführung neuer KI-Systeme — die naheliegende Umsetzung.

Was droht bei fehlender KI-Kompetenz im Team?

Art. 4 ist im Bußgeldkatalog des Art. 99 AI Act nicht als eigener Bußgeldtatbestand aufgeführt. Fehlende KI-Kompetenz kann aber mittelbar teuer werden: bei Verstößen gegen andere Pflichten (etwa die Transparenzpflichten des Art. 50), in Haftungsfragen oder gegenüber Aufsichtsbehörden, die die Umsetzung von Art. 4 berücksichtigen können.