KI-Kennzeichnung: Die komplette Checkliste für Website-Betreiber
Welche KI-Inhalte stecken auf Ihrer Website – oft unbemerkt?
Mehr, als die meisten denken: das Chat-Widget des Hosting-Anbieters, das KI-generierte Header-Bild aus dem Bildtool, der mit einem Sprachmodell vorformulierte Blogartikel, die automatische Antwort im Kontaktformular. Wer die Kennzeichnungspflicht prüfen will, muss zuerst wissen, wo überall KI im Spiel ist — genau dafür ist Schritt 1 der Checkliste da.
Das Tückische: Viele dieser Elemente wurden nicht als „KI-Projekt" eingeführt, sondern kamen als Feature eines Tools mit. Das Website-Baukastensystem schlägt KI-Texte vor, das Support-Tool hat einen „AI Assist"-Schalter, die Bilddatenbank liefert längst auch generierte Motive. Für Art. 50 zählt aber nicht, wie die KI ins Haus kam — sondern was auf Ihrer Website läuft und sichtbar ist.
Schritt 1: Bestandsaufnahme aller KI-generierten Inhalte
Gehen Sie Ihre Website einmal vollständig durch und notieren Sie jedes Element mit KI-Bezug. Bewährt hat sich eine einfache Tabelle mit vier Spalten: Fundort (URL), Inhaltstyp, verwendetes Tool, Grad der menschlichen Bearbeitung.
- Interaktive Elemente: Chatbots, Voicebots, KI-Assistenten, automatische Formular-Antworten, Produktberater.
- Bilder und Videos: generierte Header, Team-Illustrationen, Produktvisualisierungen, KI-bearbeitete Fotos, Avatar-Videos.
- Texte: Blogartikel, News-Meldungen, Ratgeberseiten — vor allem dort, wo KI-Entwürfe wenig oder gar nicht redigiert wurden.
- Vergessene Ecken: Landingpages, Microsites, ältere Kampagnenseiten, Karriereseite, mehrsprachige Varianten.
Rechnen Sie für eine mittelgroße Website mit 20 bis 30 Minuten. Die Liste ist zugleich die Grundlage für Ihre Dokumentation (siehe unten).
Schritt 2: Welche Pflichten treffen Sie konkret?
Art. 50 EU AI Act kennt mehrere Fallgruppen mit unterschiedlichen Adressaten: Die Chatbot-Informationspflicht trifft den Anbieter des Systems, die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte ebenfalls, die Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten dagegen den Betreiber. Ordnen Sie jeden Fund aus Schritt 1 einer Fallgruppe zu — oder streichen Sie ihn begründet.
| Fund auf der Website | Einschlägige Pflicht (Art. 50) | Typische Umsetzung |
|---|---|---|
| Chatbot / KI-Assistent | Information, dass Nutzer mit KI interagieren (Abs. 1) | Hinweis im Widget, vor der ersten Nachricht sichtbar |
| KI-Bilder, -Videos, -Audio | Maschinenlesbare Kennzeichnung der Outputs (Abs. 2, Pflicht des Anbieters) | Tool prüfen; ergänzend sichtbarer Hinweis empfohlen |
| Deepfake-nahe Inhalte | Sichtbare Offenlegung als künstlich erzeugt/manipuliert (Abs. 4) | Hinweis direkt am Inhalt |
| KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses | Offenlegung, außer bei redaktioneller Kontrolle mit verantwortlicher Person (Abs. 4) | Hinweis am Artikel oder redaktionellen Prozess dokumentieren |
| Rein intern genutzte KI (z. B. Code-Assistent) | Keine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 für die Website | In der Doku als „geprüft, nicht einschlägig" vermerken |
Details zu den einzelnen Fallgruppen finden Sie in den Ratgebern Chatbot kennzeichnen, KI-Bilder kennzeichnen und KI-Texte kennzeichnen.
Schritt 3: Hinweise formulieren und platzieren
Für die Form gilt durchgängig: Hinweise müssen klar und erkennbar sein, spätestens bei der ersten Interaktion bzw. Wahrnehmung erfolgen und barrierefrei zugänglich sein. Drei Praxisregeln decken das ab:
- Am Inhalt, nicht im Kleingedruckten. Ein Satz im Impressum ersetzt keinen Hinweis am Chatbot oder am Bild. Der Hinweis gehört dorthin, wo der Nutzer dem KI-Inhalt begegnet.
- Klartext statt Andeutung. „KI" oder „Künstliche Intelligenz" ausdrücklich nennen. Ein mehrdeutiges Icon oder ein menschlich klingender Bot-Name reichen nicht.
- Als Text hinterlegen. Hinweise als echten Text einbauen (nicht nur als Bild), damit sie auch mit Screenreader zugänglich sind.
Drei Beispiel-Formulierungen für die häufigsten Fälle:
- Chatbot: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Für ein Gespräch mit unserem Team schreiben Sie ‚Mitarbeiter‘."
- KI-Bild: „Bild mit KI erstellt" als Bildunterschrift oder in unmittelbarer Nähe des Motivs.
- KI-Text: „Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft."
Fertige Formulierungen für alle Fallgruppen erstellt Ihnen der kostenlose Hinweistext-Generator in wenigen Minuten — als Klartext oder HTML-Snippet zum Einbauen.
Schritt 4: Chatbots, Formulare und Voice-Elemente prüfen
Interaktive Elemente verdienen einen eigenen Durchgang, weil hier die Pflicht am unmittelbarsten greift und Fehler am schnellsten auffallen:
- Erscheint der KI-Hinweis, bevor die erste Nachricht geschrieben wird — auf Desktop und mobil, in jeder Sitzung?
- Zeigt ein eingekauftes Chat-Widget den Hinweis in Ihrer konkreten Konfiguration wirklich an, auf Deutsch und vollständig?
- Verschicken Formulare oder E-Mail-Strecken automatisch KI-generierte Antworten? Dann gehört der Hinweis in die Antwort selbst — mehr dazu im Ratgeber KI im Kundenservice kennzeichnen.
- Nutzen Sie Sprach-Elemente wie einen Telefon-Bot oder eine Voice-Schnittstelle? Die Besonderheiten am Telefon behandelt der Ratgeber KI-Voice-Bots am Telefon.
Wie dokumentieren Sie Ihre Compliance sauber?
Mit einer kurzen, datierten Übersicht: welche KI-Elemente Sie gefunden haben, welche Pflicht jeweils greift (oder warum nicht), welcher Hinweistext wo eingebaut wurde und wer geprüft hat. Diese Dokumentation zeigt im Streitfall, dass Sie die Pflichten systematisch geprüft haben — und macht spätere Aktualisierungen zum Fünf-Minuten-Job.
Halten Sie die Dokumentation bewusst schlank: Die Bestandsliste aus Schritt 1, ergänzt um die Spalten „Pflicht", „Umsetzung" und „geprüft am / von", genügt in den meisten Fällen. Wichtig ist, dass Sie auch die Negativ-Entscheidungen festhalten — etwa „Blogartikel redaktionell geprüft, verantwortliche Person benannt, daher keine Offenlegungspflicht". Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen; einen Überblick gibt der Ratgeber Bußgelder nach Art. 50 AI Act.
Die Checkliste als Download und im Generator
Die Kurzfassung zum Abhaken:
- ☐ Bestandsaufnahme: alle Seiten, Widgets, Bilder, Texte mit KI-Bezug erfasst
- ☐ Jeden Fund einer Art.-50-Fallgruppe zugeordnet (oder begründet gestrichen)
- ☐ Hinweistexte formuliert — klar, mit dem Wort „KI", barrierefrei
- ☐ Hinweise am Inhalt platziert, mobil und Desktop geprüft
- ☐ Chatbot: Hinweis vor der ersten Nachricht, in jeder Sitzung
- ☐ Eingekaufte Tools/Widgets in der eigenen Konfiguration kontrolliert
- ☐ Dokumentation mit Datum und Prüfer angelegt
- ☐ Wiedervorlage eingerichtet (bei Änderungen, spätestens halbjährlich)
Am schnellsten geht die Umsetzung mit dem Generator: Er fragt Ihre Anwendungsfälle ab und liefert die passenden Hinweistexte gleich mit. Wer Hinweise für Kunden oder mehrere Marken erstellt, findet in KI-Hinweis Pro (29 Euro) zusätzlich White-Label-Ausgabe und Hinweistexte auf Englisch und Französisch.
Häufige Fragen zur Checkliste
Wie oft sollte ich die Checkliste durchgehen?
Einmal vollständig zum Start und danach immer, wenn sich etwas ändert: neues KI-Tool, neuer Chatbot, Relaunch, neue Inhaltsformate. Als Faustregel hat sich zusätzlich ein fester Termin alle sechs Monate bewährt, damit schleichend hinzugekommene KI-Inhalte nicht unbemerkt bleiben.
Gilt die Checkliste auch für Landingpages und Microsites?
Ja. Art. 50 EU AI Act knüpft an das KI-System und die Inhalte an, nicht an die Domain. Eine Kampagnen-Landingpage mit KI-generierten Bildern oder einem Chat-Widget braucht dieselbe Prüfung wie die Hauptseite — gerade Microsites werden bei der Bestandsaufnahme oft vergessen.
Was mache ich mit alten Blogartikeln, die KI-Anteile haben?
Prüfen Sie zuerst, ob die Artikel überhaupt unter die Offenlegungspflicht fallen: Sie greift nur bei KI-generierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses informieren, und entfällt bei menschlicher redaktioneller Kontrolle mit verantwortlicher Person. Trifft die Pflicht zu, ergänzen Sie einen Hinweis nachträglich.
Brauche ich einen Anwalt für die Umsetzung?
Für die Standardfälle — Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung von KI-Bildern und KI-Texten — kommen die meisten Website-Betreiber mit Checkliste und Mustertexten aus. Anwaltliche Beratung ist sinnvoll bei Grenzfällen, etwa Deepfake-nahen Inhalten, Hochrisiko-Anwendungen oder wenn erhebliche Haftungsrisiken im Raum stehen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Checkliste abarbeiten — Hinweistexte in 2 Minuten
Der kostenlose Generator erstellt die passenden Hinweistexte für jeden Punkt Ihrer Checkliste. Pro (29 Euro) ergänzt White-Label-Ausgabe sowie Hinweistexte auf Englisch und Französisch.