Gilt der AI Act für kleine Unternehmen? Pflichten für KMU und Freelancer
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen im AI Act?
Nein. Art. 50 EU AI Act knüpft an die Rolle als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems an — nicht an Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Ein Ein-Personen-Betrieb mit Website-Chatbot trifft dieselbe Hinweispflicht wie einen Konzern. Ausgenommen ist allein die rein persönliche, nicht-berufliche KI-Nutzung von Privatpersonen.
Der Verordnungsgeber hat sich bewusst gegen eine KMU-Ausnahme bei den Transparenzpflichten entschieden: Für die Person, die mit einer KI chattet oder ein KI-Bild sieht, spielt die Unternehmensgröße keine Rolle. Was der AI Act kleinen Unternehmen zugesteht, sind flankierende Maßnahmen — etwa vereinfachte Dokumentationswege in anderen Bereichen der Verordnung und die Deckelung bei Bußgeldern (dazu unten). Von der Kennzeichnungspflicht selbst befreit das nicht.
Welche Pflichten treffen Freelancer und Solo-Selbstständige konkret?
Sobald Sie KI beruflich einsetzen, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung — und je nach Konstellation sogar Anbieter. Aus Art. 50 folgen dann vor allem drei mögliche Pflichten: der Interaktions-Hinweis bei Chatbots, die sichtbare Offenlegung von Deepfakes und die Offenlegung bestimmter KI-Texte.
- Chatbot oder Voicebot im Kundenkontakt: Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren — klar, spätestens bei der ersten Interaktion (Ratgeber: Chatbot kennzeichnen).
- Deepfakes: Wer KI-Inhalte veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln, muss die künstliche Erzeugung sichtbar offenlegen (Ratgeber: Deepfake-Kennzeichnung).
- KI-Texte zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses: Offenlegungspflicht nach Abs. 4 — außer ein Mensch prüft redaktionell und eine Person trägt die Verantwortung (Ratgeber: KI-Texte kennzeichnen).
- KI-Kompetenz (Art. 4): Sie müssen sicherstellen, dass alle, die bei Ihnen KI-Systeme bedienen, ausreichend damit vertraut sind — beim Solo-Selbstständigen also Sie selbst.
Was bedeutet die KMU-Erleichterung bei Bußgeldern wirklich?
Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für KMU einschließlich Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 eine Deckelung: maßgeblich ist jeweils der niedrigere der beiden Werte. Die Pflicht selbst bleibt davon unberührt.
Ein Beispiel zur Einordnung: Bei einem Kleinunternehmen mit überschaubarem Umsatz liegt die 3-Prozent-Grenze weit unter 15 Mio. Euro — dann bildet dieser niedrigere Wert die Obergrenze. Zusätzlich schreibt die Verordnung vor, dass bei der Bemessung im Einzelfall unter anderem Schwere des Verstoßes und die Größe des Unternehmens zu berücksichtigen sind. „Klein“ schützt also vor existenzbedrohenden Maximalbeträgen, aber nicht vor einem Verfahren — und der Reputationsschaden einer öffentlich gewordenen Beanstandung trifft kleine Anbieter oft härter als das Bußgeld. Einen Überblick gibt der Ratgeber Bußgelder nach Art. 50 AI Act.
Typische KI-Nutzung im Kleinunternehmen: Was ist kennzeichnungspflichtig?
Nicht jede KI-Nutzung löst eine Pflicht aus. Die Übersicht zeigt die häufigsten Fälle aus dem Alltag von KMU und Freelancern:
| KI-Einsatz | Pflicht nach Art. 50? | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Chatbot auf der Firmenwebsite | Ja (Abs. 1) | Hinweis im Chat-Fenster vor der ersten Nachricht |
| KI-Text als Entwurf, den Sie prüfen und überarbeiten | Meist nein | Redaktionelle Kontrolle dokumentieren |
| Produktbeschreibungen und Werbetexte aus KI | Nein (kein Inhalt öffentlichen Interesses) | Freiwilliger Hinweis möglich; nicht täuschen |
| Fotorealistisches KI-Bild einer realen Person/Szene | Ja, als Deepfake (Abs. 4) | Sichtbar als KI-generiert offenlegen |
| Interne KI-Nutzung ohne Außenwirkung | Typischerweise nein | Art.-4-Kompetenz sicherstellen |
Der Minimal-Fahrplan: Compliance in unter einer Stunde
- 1. Inventur (15 Minuten): Listen Sie auf, wo in Ihrem Betrieb KI im Einsatz ist — Website, Marketing, Kundenkommunikation, Newsletter. Auch E-Mail-Kampagnen gehören dazu; was dort gilt, zeigt der Ratgeber KI im Newsletter kennzeichnen.
- 2. Einordnung (15 Minuten): Prüfen Sie je Einsatz die drei Fragen: Interagiert die KI direkt mit Menschen? Entstehen täuschend echte Inhalte? Gehen KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses ungeprüft raus?
- 3. Hinweistexte (10 Minuten): Erstellen Sie mit dem kostenlosen Generator für jeden betroffenen Fall einen Hinweistext — im Browser, ohne Anmeldung.
- 4. Einbau und Nachweis (15 Minuten): Hinweise einbauen, kurz per Screenshot dokumentieren, fertig. Optional zeigt das „KI-transparent“-Badge Ihre Transparenz sichtbar auf der Website.
Ein Praxisbeispiel: Eine Grafikdesignerin nutzt einen Bildgenerator für Kundenprojekte, ChatGPT für Blogtexte und hat einen Chatbot auf ihrer Website. Nach der Inventur bleibt konkret zu tun: der Hinweis im Chat-Fenster, ein Deepfake-Check bei fotorealistischen Motiven und die dokumentierte redaktionelle Prüfung der Blogtexte. Alles zusammen ist an einem Vormittag erledigt — und einmal eingerichtet, läuft es ohne weiteren Aufwand mit. Wichtig ist nur, neue KI-Einsätze künftig direkt mitzudenken: Wer ein neues Tool einführt, stellt einmal kurz die drei Fragen aus Schritt 2 und ergänzt bei Bedarf den passenden Hinweis.
Wann sollten auch kleine Unternehmen genauer hinschauen?
Der Minimal-Fahrplan deckt die Transparenzpflichten ab — nicht mehr. Genauer prüfen (und gegebenenfalls beraten lassen) sollten Sie, wenn Ihr KI-Einsatz über das Übliche hinausgeht:
- Sie entwickeln oder vertreiben eigene KI-Produkte — dann sind Sie Anbieter mit weitergehenden Pflichten, etwa der maschinenlesbaren Output-Kennzeichnung.
- Sie setzen KI in sensiblen Bereichen ein, etwa bei Bewerberauswahl, Kreditentscheidungen oder biometrischen Verfahren — hier können Hochrisiko-Regeln des AI Act greifen, die weit über Art. 50 hinausgehen.
- Sie nutzen Emotionserkennung gegenüber Kunden oder Mitarbeitern (Ratgeber: Emotionserkennung).
- Sie liefern KI-Inhalte als Dienstleister an Kunden — die Verantwortungsverteilung regelt der Ratgeber KI-Kennzeichnung für Agenturen.
In 2 Minuten zum fertigen Hinweistext
Der kostenlose Generator führt Sie durch wenige Fragen und erstellt Hinweistexte für Chatbot, KI-Bilder und KI-Texte. Wer Kunden im Ausland bedient, bekommt mit KI-Hinweis Pro (einmalig 29 Euro) zusätzlich englische und französische Fassungen sowie White-Label-Export.
Häufige Fragen von KMU und Freelancern
Bin ich als Freelancer Betreiber im Sinne des AI Act?
Ja, sobald Sie ein KI-System im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit in eigener Verantwortung einsetzen — etwa ChatGPT für Kundentexte oder einen Bildgenerator für Designs. Die Ausnahme für persönliche, nicht-berufliche Nutzung greift bei gewerblicher oder freiberuflicher Arbeit nicht. Welche Pflichten daraus folgen, hängt vom konkreten Einsatz ab: Interaktions-Hinweis beim Chatbot, Offenlegung bei Deepfakes und bestimmten KI-Texten.
Gelten für KMU niedrigere Bußgelder?
Die Pflichten selbst gelten unverändert. Bei der Höhe gibt es aber eine Erleichterung: Nach Art. 99 Abs. 6 EU AI Act gilt für KMU einschließlich Start-ups jeweils der niedrigere der beiden Werte — also der Prozentsatz vom Umsatz oder der feste Betrag, je nachdem, was geringer ist. Zudem sind bei der Bemessung Größe und wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu berücksichtigen.
Muss ich als Einzelunternehmer eine KI-Schulung machen?
Art. 4 EU AI Act verlangt von Anbietern und Betreibern, für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die KI-Systeme bedienen. Ein Pflicht-Seminar oder Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Als Einzelunternehmer genügt es in der Praxis, sich mit den eingesetzten Tools und ihren Grenzen nachweisbar vertraut zu machen — etwa durch dokumentierte Einarbeitung.
Reicht der kostenlose Generator für meine Pflichten?
Der Generator erstellt Hinweistexte für die typischen Art.-50-Fälle kleiner Unternehmen: Chatbot-Hinweis, Offenlegung von KI-Inhalten und Deepfakes. Das deckt die sichtbare Kennzeichnung ab, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Einzelfallprüfung — etwa ob Ihr KI-Einsatz in eine höhere Risikoklasse fällt. Für Standardfälle im Marketing und auf der Website ist er ein solider Startpunkt.